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.Die elektronische Gesundheitskarte
Die
Ausgabe der elektronischen
Gesundheitskarte hat begonnen
Stand
der Information: 28.9.2011
Der Anfang ist gemacht: Nach intensiven Vorarbeiten statten die
gesetzlichen Krankenkassen ab Oktober 2011 ihre Versicherten mit der
neuen elektronischen Gesundheitskarte aus. Schon von Beginn an
trägt die elektronische Gesundheitskarte mit Lichtbild dazu
bei, die missbräuchliche Inanspruchnahme von Leistungen
einzudämmen. Sie ist technisch so vorbereitet, dass nach und
nach weitere Anwendungen hinzugefügt werden können.
Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und dem
zukünftigen Aufbau einer sicheren,
einrichtungsübergreifenden Kommunikationsinfrastruktur wird
die Grundlage für einen sicheren Austausch sowohl wichtiger
medizinischer als auch administrativer Daten geschaffen. Dies dient dem
Ziel, die Versorgung der Patientinnen und Patienten qualitativ zu
verbessern sowie effizienter und wirtschaftlicher zu gestalten.
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag für den
Aufbau einer Telematikinfrastruktur ausgesprochen, die „die
technischen Voraussetzungen dafür schafft, dass medizinische
Daten im Bedarfsfall sicher und unproblematisch ausgetauscht werden
können“. Weiter heißt es:
„Datensicherheit und informationelle Selbstbestimmung der
Patientinnen und Patienten sowie der Versicherten haben für
uns auch bei Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte
höchste Priorität.“ Deshalb erfolgt eine
stufenweise Einführung der elektronischen Gesundheitskarte,
bei der Sicherheit und Praktikabilität an oberster Stelle
stehen. Alle an der Einführung der Gesundheitskarte
beteiligten Akteure bekennen sich zum Datenschutz und der Wahrung des
besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Patienten und
Arzt.

Die
Einführung der elektronischen Gesundheitskarte erfolgt
stufenweise - ab dem 01.10.2011 gilt die elektronische Gesundheitskarte
als gültiger Versicherungsnachweis
Vor Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarten an die Versicherten
wurden in Krankenhäusern sowie in Arzt- und Zahnarztpraxen
neue Kartenterminals installiert, die sowohl die neuen elektronischen
Gesundheitskarten als auch die bisherigen Krankenversichertenkarten
verarbeiten können. Für eine Übergangszeit
gelten die bisherigen Krankenversichertenkarten neben der neuen
elektronischen Gesundheitskarte
Wenn Versicherte, die keine Krankenversichertenkarte mehr haben, mit
ihrer neuen elektronischen Gesundheitskarte auf eine Praxis treffen,
die noch nicht entsprechend ausgestattet ist, werden sie auf jeden Fall
behandelt. Die für eine Behandlung notwendigen
Verwaltungsdaten müssen dann durch das Praxispersonal auf
einem anderen Weg ermittelt werden.
Mittelfristig werden nur noch elektronische Gesundheitskarten durch die
Krankenkassen ausgestellt und die Krankenversichertenkarte verliert
ihre Gültigkeit. Die Krankenkassen informieren ihre
Versicherten entsprechend.
Bei der jetzt startenden Kartenausgabe verfügt die
elektronische Gesundheitskarte über einige wichtige
Zusatzfunktionen:
- Die
auffälligste Neuerung ist
das Lichtbild auf der elektronischen Gesundheitskarte. Mit der
elektronischen Gesundheitskarte bekommt nun jeder gesetzlich
Versicherte grundsätzlich eine Karte mit Foto. So kann der
missbräuchlichen Inanspruchnahme von Leistungen entgegenwirkt
werden. Kinder unter 15 Jahren und schwer Pflegebedürftige,
die an der Erstellung eines Fotos nicht mitwirken können,
benötigen kein Lichtbild auf ihrer elektronischen
Gesundheitskarte. Die Krankenkassen melden sich bei ihren Versicherten
mit der Bitte, ein Lichtbild bereitzustellen, das auf ihre
elektronische Gesundheitskarte gedruckt wird.
-
Zunächst sind auf der
elektronischen Gesundheitskarte wie auf der bisherigen
Krankenversichertenkarte die Verwaltungsdaten gespeichert: Name,
Geburtsdatum, Anschrift, Versichertennummer und Versichertenstatus. Neu
wird die Angabe des Geschlechts sein. Weitere Informationen werden erst
dann gespeichert, wenn die Telematikinfrastruktur zur
Verfügung steht.
- Auf der
Rückseite der
elektronischen Gesundheitskarte kann die europäische
Versichertenkarte abgedruckt sein. Sie ermöglicht die
Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen in allen 27 EU-Staaten
sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz.
Alle
weiteren Anwendungsmöglichkeiten werden zurzeit noch
entwickelt und dann gründlichen Tests unterzogen. Sie
können schrittweise eingeführt werden, ohne dass die
Karte ausgetauscht werden muss.
Ziel:
Eine Telematikinfrastruktur zur besseren Kommunikation
Die Qualität der medizinischen Behandlung hängt auch
immer davon ab, ob dem behandelnden Arzt alle
behandlungsrelevanten Informationen zur Verfügung stehen.
Heute werden Unterlagen wie Laborberichte, Untersuchungsergebnisse oder
Operationsberichte oft noch auf dem Papierweg verschickt und liegen bei
der Behandlung nicht rechtzeitig vor.
Mit der elektronischen Gesundheitskarte soll deshalb eine verbesserte
und bundesweit einheitliche Kommunikationsinfrastruktur –
vergleichbar mit einem Straßennetz – aufgebaut
werden. Diese neue Infrastruktur ermöglicht den sicheren
Austausch von für die Behandlung notwendigen medizinischen
Informationen. Dies verbessert die Qualität und Effizienz der
Patientenversorgung. Mit der Ausgabe der elektronischen
Gesundheitskarte ist nun der erste Schritt dazu getan. Die weiteren
Schritte sind in Vorbereitung.
Weitere
Anwendungsmöglichkeiten sind in Vorbereitung
Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist die
gematik - Gesellschaft für Telematikanwendungen der
Gesundheitskarte mbH beauftragt. In der gematik sind die wichtigen
Institutionen des Gesundheitswesens vertreten: die
Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, der
Deutsche Apothekerverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der
GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und
die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung. Sie haben
Prioritäten für die Entwicklung und
Einführung der nächsten
Anwendungsmöglichkeiten beschlossen:
-
Zukünftig sollen
Verwaltungsdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte online
aktualisiert werden können. Ein Austausch der Karte
– zum Beispiel bei Adress- oder Statusänderungen
– ist dann nicht mehr notwendig.
- Auf
freiwilliger Basis können
Versicherte notfallrelevante Informationen speichern lassen z.B.
über bestehende Medikationen, Allergien,
Arzneimittelunverträglichkeiten, aber auch Informationen zu
Schwangerschaft, Implantaten etc. Die Kontaktdaten des behandelnden
Arztes können ebenso gespeichert werden wie die der im Notfall
zu verständigenden Angehörigen. Im Notfall
können diese Informationen von Ärzten bzw.
Rettungsassistenten auch ohne Mitwirkung der Patienten gelesen werden.
Es ist darüber hinaus vorgesehen – auf Wunsch der
Patienten – auch einen Hinweis auf das Vorhandensein einer
Organspendeerklärung aufzunehmen.
- Geplant ist
auch die Einführung
einer sicheren Kommunikation zwischen Ärzten. Heute wird
vorwiegend der Postweg genutzt. Das führt zum einen dazu, dass
einem mitbehandelnden Arzt wichtige Informationen nicht immer zeitnah
zur Verfügung stehen. Zum anderen muss ein Arztbrief
später in der Praxis aufwändig digitalisiert werden,
damit die Daten in der Praxis-Software zur Verfügung stehen.
Die Voraussetzungen für einen schnellen und sicheren
elektronischen Austausch von Informationen werden jetzt geschaffen.
Zukünftig können Befunde dann schnell und sicher
elektronisch von Arzt zu Arzt übermittelt werden.
- Eine weitere
Anwendung ist die
Unterstützung einer einrichtungsübergreifenden
Behandlungsdokumentation zu einem Patienten, wenn mehrere Einrichtungen
oder Ärztinnen und Ärzte gemeinsam fallbezogen in die
Behandlung eines Patienten eingebunden sind.
Die jetzt
ausgegebenen
Gesundheitskarten sind auf diese Anwendungen
vorbereitet. Die Notfalldaten können – wenn der
Versicherten dies wünscht – ohne Austausch der Karte
in Zukunft aufgebracht werden. Voraussetzung ist, dass sie die Tests
erfolgreich durchlaufen und die strengen Sicherheitsregeln einhalten.
In weiterer Zukunft sind z.B. neben Notfalldaten und
Organspendeerklärungen auch eine Arzneimitteldokumentation,
eine Impfdokumentation oder auch eine elektronische Patientenakte mit
der elektronischen Gesundheitskarte denkbar, auf die über die
Gesundheitskarte zugegriffen werden kann.
Patientenrechte werden durch die
elektronische Gesundheitskarte
gestärkt
Das uneingeschränkte Selbstbestimmungsrecht der Versicherten
steht bei der elektronischen Gesundheitskarte im Mittelpunkt. Zwar ist
die Speicherung von medizinischen Daten noch in der Vorbereitungsphase,
dennoch steht jetzt schon fest: Die Versicherten können selbst
bestimmen, ob und welche medizinischen Daten auf ihrer Karte
gespeichert werden. Es ist geplant, Patiententerminals aufzubauen, an
denen die Versicherten die Daten auf ihrer Karte einsehen
können. Lediglich die Verwaltungsdaten müssen
verpflichtend auf der Karte gespeichert sein.
Datenschutz hat höchste
Priorität
Die elektronische Gesundheitskarte ist in jedem Falle sicherer als die
bisherige Krankenversichertenkarte. Deshalb hat der Bundesbeauftragte
für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die
Ablösung der Krankenversichertenkarte gefordert.
Während auf der bisherigen Krankenversichertenkarte
schützenswerte Daten nicht verschlüsselt werden
können, ist dies in Zukunft mit der elektronischen
Gesundheitskarte gewährleistet. Beim Auslesen von
medizinischen Daten gilt das Zwei-Schlüssel-Prinzip: Erst wenn
die Karte im Terminal steckt, der Arzt sich durch seinen
Heilberufsausweis authentifiziert und der Patient seine
persönliche Identifikationsnummer (PIN) eingibt,
können die Daten entschlüsselt und gelesen werden.
Eine Ausnahme bildet der Notfalldatensatz. Die hier hinterlegten Daten
können durch einen Arzt oder Rettungsassistenten mit dem
entsprechenden Ausweis ausgelesen werden. Zum Auslesen der
administrativen Versichertenstammdaten ist dagegen keine PIN und kein
Heilberufsausweis notwendig.
Fazit: Die
elektronische Gesundheitskarte wird zusammen mit der
Telematikinfrastruktur zu einer besseren Patientenversorgung, mehr
Selbstbestimmung der Versicherten und mehr Wirtschaftlichkeit
führen.
(Quelle:
http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/elektronische-gesundheitskarte/allgemeine-informationen-egk.html
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